Arbeitsunfall
Die Rechtsabteilung sieht sich mit einer kniffligen Klage konfrontiert. Mitarbeiterin Heike wurde während der Arbeitszeit ungewollt schwanger und sieht im Fehlen der versprochenen, aber noch nicht montierten Kondomautomaten eine grob fahrlässige Verletzung der arbeitgeberseitigen Sorgfaltspflichten. Die Kausalität ist zu bejahen, denn hätte sie mittels Westcoin ein Kondom ziehen können, hätte sie verhütet und wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schwanger geworden. Im Moment versucht man herauszufinden, wie hoch der Mitverschuldensanteil seitens der Bank ausfällt und in welchem Ausmaß sich der Unterhaltsanspruch bewegen wird. Außerdem bemüht man sich, für diesen definitionsgemäßen Arbeitsunfall zumindest einen Teilersatzanspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung geltend zu machen.